Schadengutachten
Das passende Gutachten nach Ihrem Unfall – unabhängig, schnell und rechtssicher.
- Kostenlos bei Haftpflichtschäden
- Vor-Ort-Service in 24h
- Direkte Abrechnung mit Versicherung
Kein Stress, keine Kosten – wir regeln alles mit der Versicherung. Wir übernehmen alles – von der Begutachtung bis zur vollständigen Abrechnung mit der Versicherung. Für Sie als Unfallopfer entstehen keine Kosten.
*Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung alle Gutachterkosten.
Express-Gutachten
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Die Versicherung zahlt alles
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* Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.
Unsere Leistungen
Von der Unfallbegutachtung bis zur Kaufberatung –
professionell, unabhängig und transparent.
Das passende Gutachten nach Ihrem Unfall – unabhängig, schnell und rechtssicher.
Schnelle und günstige Einschätzung kleiner Schäden ohne ausführliches Gutachten.
Dokumentation von Schäden oder Mängeln zur rechtlichen Absicherung.
Fachliche Unterstützung beim Autokauf – Prüfung auf Unfallschäden und technische Mängel.
Weitere Leistungen
Alle LeistungenPrüfung von Fahrzeugen vor Rückgabe an die Leasinggesellschaft, um Kosten zu vermeiden.
Bescheinigung über fachgerecht durchgeführte Reparaturen nach einem Schaden.
Kontrolle der Lackdicke, um versteckte Unfallschäden zu erkennen.
Prüfung und Bewertung technischer Mängel oder Fahrzeugzustände.
Feststellung und Bewertung bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug.
Professionelle Wertermittlung für Oldtimer, Sportwagen oder besondere Fahrzeuge.
* Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten.
Der Ablauf
Vom Unfall bis zur Schadensregulierung – transparent, schnell und unkompliziert.
Kostenlose Erstberatung • Keine Verpflichtung • 24h-Service
Warum KLAR?
Konkrete Leistungen, keine leeren Versprechen – ein ehrlicher Vergleich ohne Kleingedrucktes.
Unverbindliche Erstberatung • 24h-Termin • Keine Verpflichtung
Häufige Fragen
Nach einem Unfall tauchen viele Fragen auf. Wir geben Ihnen klare Antworten – ohne Fachchinesisch und ohne versteckte Kosten.
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten für das Gutachten. Als Unfallgeschädigter haben Sie gesetzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die Kosten übernimmt vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Nur bei selbstverschuldeten Schäden oder Kaskoschäden können je nach Vereinbarung Kosten anfallen, über die wir Sie vorab transparent informieren. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite zum Schadengutachten.
Ja. Auch bei einer geteilten Schuld (z. B. 50/50) haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Hierbei werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
Wir beraten Sie in jedem Fall individuell und transparent – rufen Sie uns einfach an, wir klären gemeinsam die beste Vorgehensweise für Ihre Situation.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten für den KFZ-Sachverständigen. Das ist Ihr gesetzliches Recht nach § 249 BGB – Sie dürfen den Gutachter frei wählen und müssen nicht den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren.
Wir rechnen die Gutachterkosten direkt mit der Versicherung ab. Für Sie entstehen keinerlei Kosten oder Vorleistungen.
Das sind nur 3 von über 20 Fragen.
Alle Fragen & Antworten ansehenKontaktieren Sie uns jetzt – wir sind innerhalb von 24 Stunden für Sie da und übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
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