Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten für das Gutachten. Als Unfallgeschädigter haben Sie gesetzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die Kosten übernimmt vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Nur bei selbstverschuldeten Schäden oder Kaskoschäden können je nach Vereinbarung Kosten anfallen, über die wir Sie vorab transparent informieren. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite zum Schadengutachten.