Unfall in Bergheim – und jetzt?
Die meisten Unfälle in und um Bergheim passieren auf den Hauptachsen: A 61, B 55, B 59 sowie im Zentrum rund um die Hauptstraße. Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigte:r drei Rechte, die Ihnen niemand – auch nicht die gegnerische Versicherung – nehmen kann:
1. Freie Wahl des Sachverständigen – die gegnerische Haftpflicht zahlt die Gutachterkosten.
2. Freie Wahl der Werkstatt – auch ein freier Betrieb in Bergheim oder Umgebung.
3. Freie Wahl des Anwalts – seine Gebühren gehen ebenfalls zulasten der gegnerischen Versicherung.
Welche Gutachten brauchen Sie in Bergheim am häufigsten?
- Unfall-/Schadengutachten – nach Auffahrunfall, Seitenaufprall oder Vorfahrtsverletzung.
- Kaufberatung mit Lackschichtmessung – besonders bei Händlerkäufen im Bergheimer Gewerbegebiet.
- Wertgutachten – für Verkauf, Erbangelegenheiten oder Versicherungsanpassung.
- Hagelgutachten – nach den regelmäßigen Sommer-Unwettern im Rheinland.
- Leasingrückgabegutachten – schützt vor überzogenen Nachforderungen der Leasingbank.
Ablauf in 5 Schritten
1. Anruf oder Kontaktformular. Kostenlose Erstberatung.
2. Terminvereinbarung. Wir kommen zu Ihrer Adresse in Bergheim, zur Werkstatt oder zum Unfallort.
3. Besichtigung. Fotos, Schadensaufnahme, Lackschichtmessung, Datenübernahme.
4. Gutachten (2–5 Werktage). PDF per E-Mail oder Post.
5. Abwicklung. Bei Haftpflichtschäden direkte Abrechnung mit der Versicherung.
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